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Impressum​

 

Angaben gemäß § 5 TMG
revFLect Services GmbH
Joachim-Friedrich-Str. 37-38
10711 Berlin
Deutschland

 

Vertreten durch die Geschäftsführer
Dr. med. Gerrit Fleige, Dr. Marc Lehnen


Kontakt
Telefon: +49 30 54 45 36 91
E-Mail: service@revflect.com


Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: HRB 227404 B


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE342059793


Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Dr. med. Gerrit Fleige
Joachim-Friedrich-Str. 37-38

10711 Berlin

Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGBs)

Stand: Mai 2023

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Allgemeine Regelungen

  1. Vertragspartner sind die revFLect Services GmbH, Joachim-Friedrich-Str. 37-38, 10711 Berlin (im Folgenden revFLect genannt) und der Kunde. revFLect erbringt Dienstleistungen auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  2. revFLect ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung wird dem Kunden in angemessener Weise bekannt gegeben. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Der Kunde wird auf diese Folge bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde hingegen fristgemäß, so ist revFLect berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

  3. Art und Umfang der auszuführenden Leistungen (Zeitrahmen, Ablaufplan sowie bei Bedarf eines vereinbarten Pflichtenhefts) sowie die Vergütung für revFLect werden durch gesonderte Vereinbarung oder ein Angebot bestimmt.

  4. Die Angebote und darin enthaltene Beschreibungen der Leistungen von revFLect sind grundsätzlich freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich revFLect entsprechend der Angabe im Angebot gebunden. Ein Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung des Angebots bzw. Letztunterzeichnung der gesonderten Vereinbarung zustande.

  5. Der Kunde hat revFLect alle für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Zugänge und Verbindungen in entsprechendem Umfang bereitzustellen. Etwaige Unklarheiten bei der Bereitstellung oder die verspätete Bereitstellung von Informationen oder Zugängen können zu einer Verzögerung oder Mehraufwand führen, die vom Kunden zu tragen sind.

  6. Der Kunde setzt revFLect darüber hinaus rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung von Vorgängen und Umständen in Kenntnis, die in seiner Verantwortungssphäre liegen und die erkennbar für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

  7. Die zu einem Angebot von revFLect gehörenden Unterlagen (technische Daten, Zeichnungen, Entwürfe) sind keine Eigenschaftszusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind.

  8. Werktage im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Wochentage Montag bis Freitag ausschließlich gesetzlicher Feiertage in Berlin.

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Laufzeit und Kündigung

  1. Handelt es sich bei den vereinbarten Leistungen um wiederkehrende bzw. laufende Leistungen, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist.

  2. Die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten von einmaligen Leistungen ergeben sich aus dem entsprechenden Angebot.

  3. Das Vertragsverhältnis ist zum Ablauf dieser Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten schriftlich kündbar. Sollte keine Kündigung erfolgen, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere 12 Monate.

  4. Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Jede Partei kann die vertragliche Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen.

  5. Kündigungen bedürfen der Schriftform, es sei denn die vertragliche Vereinbarung wurde lediglich textlich (E‑Mail) getroffen. Dann kann die Kündigung ebenfalls textlich erfolgen.

  6. Sollte der Kunde bei der Kündigung die Übertragung oder Löschung einer Domain nicht mit beauftragen, ist revFLect berechtigt, nach einem entsprechenden Hinweis sowie einer angemessenen Frist die Domain an die zuständige Vergabestelle zurückzugeben bzw. das sogenannte Transitverfahren zu initiieren. Dem Kunden ist bekannt, dass auch nach der Kündigung des Vertrages mit revFLect Vergütungspflichten gegenüber der jeweiligen Vergabestelle bestehen bleiben können bzw. durch eine automatische Laufzeitverlängerung neu entstehen können. Solche Kosten kann revFLect vom Kunden zurückfordern.

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Zahlungsbedingungen, Kostentragung und Preise

  1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, auch wenn die Umsatzsteuer im Einzelfall nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde.

  2. Soweit die Parteien keine feste Vergütung vereinbart haben bzw. soweit die Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen, bemisst sich die Vergütung von revFLect nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Stunden- oder Personen-Tagessätze.

  3. revFLect ist berechtigt Vorschüsse und/oder Abschlagszahlungen für Projektfortschritte zu verlangen. Die Höhe dieser Beträge ergibt sich aus dem Angebot und dem Zeit- und Ablaufplan oder einer sonstigen zwischen den Parteien getroffenen einzelvertraglichen Regelung.

  4. Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung ist revFLect berechtigt angefallene Aufwendungen (wie z.B. Einweisungen und Schulungen, Reisekosten und Einkaufskosten für Texte, Bilder u. a.) gegen Vorlage geeigneter Nachweise ersetzt zu verlangen, sofern diese im Vorfeld vom Kunden frei gegeben wurden.

  5. Bei laufenden Leistungen sind die monatlichen Preise mit Beginn der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Der Preis wird für jeden Tag anteilig berechnet, wenn er für Teile des Kalendermonats zu berechnen ist. Nutzungsabhängige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

  6. Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft Kosten für Installation, Montage und Einrichtung erforderlich, bestimmen sich diese nach den jeweils gültigen Preislisten von revFLect. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.

  7. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Leistungserbringung auf Rechnung, welche innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zahlbar ist.

  8. Ein Zahlungsverzug tritt mit dem Überschreiten der Zahlungsfristen, welche sich aus 3.7 dieser AGB ergeben bzw. auf den Rechnungen angeführt sind, ein.

  9. Im Falle des Verzuges ist revFLect vorbehaltlich eines weiteren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

  10. Sollte der Kunde bei laufenden Leistungen mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils von zwei Monatsentgelten in Verzug sein oder mit einer Summe, die ein Monatsentgelt ausmacht, ist revFLect berechtigt, die Bereitstellung der Leistung nach vorheriger Ankündigung zu verweigern. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. revFLect behält sich auch vor, in solchen Fällen ohne Einhaltung einer Frist das Vertragsverhältnis zu kündigen.

  11.  Das gleiche gilt, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder dieses mangels Masse abgelehnt wurde.

  12. Einwände gegen eine Rechnung hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei revFLect geltend zu machen.

  13. revFLect kann die Preise bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ändern, ohne dass dem Kunden daraus ein gesondertes Kündigungsrecht entsteht.

  14. Sind Preiserhöhungen aus anderen Gründen notwendig, zum Beispiel durch Regelungsvorschriften der Bundesnetzagentur oder Preiserhöhungen von Vorlieferanten, wird dem Kunden dies schriftlich mindestens sechs Wochen vor der Änderung mitgeteilt. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu, auf welches er in der Änderungsmitteilung aufmerksam gemacht wird. Kündigt der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt der Änderung, werden die neuen Preise Vertragsbestandteil.

  15. Die Kosten für eine Sperrung und die eventuell darauffolgende Entsperrung trägt der Kunde, wenn durch sein Verhalten eine Sperrung notwendig war.

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Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde wird alle notwendigen Daten, wie z. B. seine Kontaktdaten und E-Mail-Adresse, vollständig und wahrheitsgetreu angeben und Änderungen zeitnah mitteilen.

  2. revFLect wird Erklärungen zu diesem Vertragsverhältnis an die E-Mail-Adresse des Kunden senden. Der Kunde ist verpflichtet, die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abzurufen.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, revFLect unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Mängelbeseitigung geeigneten Informationen zu melden. Auf Wunsch von revFLect wird diese Meldung schriftlich erfolgen. Bei der Mängelbeseitigung hat der Kunde revFLect im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.

  4. Bei der Nutzung des Internets wird der Kunde alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland beachten. Bei einer internationalen Domain ist zu beachten, dass gegebenenfalls auch internationale Gesetze einzuhalten sind. revFLect ist berechtigt, bei Verstößen oder auch bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten hiergegen die jeweilige Leistung des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der monatlichen Preise verpflichtet.

  5. Die Nutzung der von revFLect vertragsgemäß bereitgestellten Leistungen ist ausschließlich dem Vertragspartner gestattet. Dritten darf weder entgeltlich noch unentgeltlich Zugriff gewährt werden, dies schließt Zugriffe über ungesicherte Netzwerke ein. Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sollte der Kunde eine Vermutung haben, dass die Zugangsdaten unberechtigterweise von einem Dritten genutzt werden, so hat er dies unverzüglich revFLect mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, Entgelte zu zahlen, die ein Dritter durch befugte oder unbefugte Zugriffe verursacht hat, es sei denn, er weist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist.

  6. Sollte der Kunde eine Domain über revFLect registriert haben, ist er für sämtliche Inhalte selbst verantwortlich. Er haftet auch für das Verhalten von Dritten, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. revFLect ist nicht verpflichtet, Inhalte auf Webservern des Kunden oder von revFLect zur Verfügung gestellten Webservern auf Verstöße zu prüfen.

  7. Im Falle, dass auf den Servern von revFLect Daten des Kunden gespeichert sind, wird revFLect durch regelmäßige Back-ups für eine ordnungsgemäße Datensicherung sorgen. Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. revFLect wird dem Kunden bei Bedarf und auf Anfrage des Kunden eine Einweisung in die eigene Sicherung seiner Daten geben. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle eines Datenverlustes revFLect bei der Widerherstellung der Daten zu unterstützen, indem er die Daten unentgeltlich wieder auf die Server von revFLect überspielt, wenn und soweit diese ihm selbst noch vorliegen.

  8. Dem Kunden ist es untersagt, jegliche Form von Spam-, Scam- oder andere schadhafte bzw. unrechtmäßige E‑Mails (u. a. keine Einwilligung des Empfängers zum Versand) zu versenden. revFLect ist in einem solchen Fall zur sofortigen Sperrung der Server berechtigt.

  9. Sollte ein Server derart korrumpiert werden, dass er Teil eines Botnetzes wird, so ist revFLect berechtigt, den Server sofort zu sperren.

  10. Der Kunde verpflichtet sich, urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht unberechtigt anzubieten oder zu vertreiben. Auch entsprechende Links sind untersagt. Bei einem Verstoß ist revFLect auch hier zur sofortigen Sperrung des Servers oder der Homepage berechtigt und revFLect obliegt ein sofortiges Kündigungsrecht.

  11. Der Kunde verpflichtet sich, seine im Rahmen des Hostings abgelegten Programme und Dienste stets auf dem aktuellen Stand der IT-Sicherheit zu halten. Dies beinhaltet insbesondere Softwareupdates bzw. Migrationen zu neueren Versionen von Programmiersprachen / Skripten (z.B. .php). Unterlässt der Kunde solche notwendigen Änderungen, so ist revFLect berechtigt, die betreffenden Seiten und Dienste zu deaktivieren, sofern dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des gesamten Systems, einschließlich der Server anderer Kunden von revFLect und der Netzverfügbarkeit notwendig ist. Dies kann z. B. dann notwendig werden, wenn die Seiten und Dienste nach einem Update bzw. einer Migration nicht mehr mit dem aktuellen Sicherheitsstandard kompatibel sind.

  12. revFLect informiert den Kunden unverzüglich von einer Sperrung eines Servers bzw. von der Deaktivierung einer Webseite bzw. Dienst durch revFLect.

  13. Sollte der Kunde von revFLect Speicherplatz für Homepages (Hosting) und/oder eine virtuelle Maschine im Rahmen des Hosting-Angebotes und/oder einen vollwertigen Server (Hardware) bereitgestellt bekommen, so hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass durch die entsprechende Nutzung durch den Kunden eine übermäßige Belastung der Server nicht stattfindet. revFLect ist im Falle einer Zuwiderhandlung berechtigt, nach entsprechender Bekanntgabe an den Kunden, nach eigenem Ermessen geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

  14. Sollte der Kunde den Hosting-Dienst von revFLect nutzen, so ist er dazu verpflichtet, das Telemedizingesetz (TMG) einzuhalten und insbesondere die Herkunft der Inhalte auf der Homepage z. B. mittels Impressums erkenntlich zu machen. Der Kunde wird sich selbst über die Anforderungen eines Impressums informieren.

  15. Hat revFLect schriftlich und verbindlich Fristen und Termine zugesagt und kann diese nicht einhalten oder gerät sie mit ihrer Leistung mehr als 14 Tage in Verzug, so kann der Kunde von da an eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Auftragswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen verlangen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen nur, wenn der Verzug infolge zumindest grober Fahrlässigkeit von revFLect eingetreten ist.

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Leistungsinhalte für Netzwerkbetreuung

  1. Die Pflege der IT-Infrastruktur des Kunden (Netzwerkbetreuung) erfolgt auf Basis einer gesonderten Vereinbarung, inkl. entsprechender Auftragsdatenvereinbarung. Sie erfolgt in der Regel, und soweit nicht andere vereinbart, im Rahmen des Fernzugriffs. Dieser erfolgt durch den Aufbau einer dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend verschlüsselte Datenfernübertragungsverbindung zwischen revFLect und dem Standort der IT des Kunden.

  2. Die Details der Leistungsinhalte regelt eine gesonderte Vereinbarung. revFLect wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten.

  3. Soweit Vertragsgegenstände dem Kunden zu liefern sind, trägt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten und ebenso die Gefahr.

  4. Der Kunde erbringt die in der gesonderten Vereinbarung aufgeführten Mitwirkungsleistungen. Insbesondere benennt er einen verantwortlichen Ansprechpartner, der fachlich und technisch entsprechend qualifiziert ist und über Entscheidungsbefugnisse verfügt. Nur dieser wird Anfragen an revFLect richten. Den Wechsel des Ansprechpartners teilt der Kunde revFLect unverzüglich mindestens in Textform (E-Mail) mit. Der Kunde sorgt insbesondere dafür, dass nach Meldung einer Störung der Ansprechpartner für Rückfragen und Behebungsvorschläge revFLect mindestens während der vereinbarten Servicezeit, bei Inanspruchnahme des Notfalldienstes auch außerhalb dieser Zeiten, erreichbar ist.

  5. Der Kunde gestattet den Zugang und Zugriff zu Räumlichkeiten und IT-Infrastruktur, soweit dies zur Erbringung der Netzwerkdienstleistungen durch revFLect erforderlich ist.

  6. Der Kunde wird revFLect unverzüglich über Änderungen der Einsatzumgebung unterrichten. Der Kunde stellt sicher, dass der Wartungsgegenstand nur in einer freigegebenen Einsatzumgebung eingesetzt wird.

  7. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle der revFLect übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können

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Eigentumsvorbehalt

  1. Jede von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

  2. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen so lange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. Wir sind jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

  3. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

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Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

  1. Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Kunden sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

  2. Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurück zutreten:

    • Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Kunden oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns und dem Kunden handelt.

    • Wenn sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind.

    • Wir können weiter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertragsabwicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z.B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen).

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Besondere Bestimmung für Wartungs- und Reparaturarbeiten

  1. Führen wir Wartungs- und Reparaturarbeiten durch, die nicht gesetzliche Gewährleistungserfüllung oder ausdrücklich vereinbarte Gewährleistungserfüllungen sind, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweils vereinbarten Bedingungen, die ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

  2. Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.

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Gewährleistung

  1. Für Neuware 12 Monate, für gebrauchte Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.

  2. Die gelieferte Ware muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und alle dabei feststellbaren Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

  3. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

  4. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung, ist uns eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren.

  5. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Ware oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

  6. Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Ware Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.

  7. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde.

  8. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Übergang der Ware in den Besitz des Kunden. Dies gilt nicht, wenn revFLect grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden.

  9. Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte Identitätskennzeichen (Barcode-Etikett oder Herstellersiegel) verletzt worden ist, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung.

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Abwicklung und Fremdgarantien

Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes. Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist.

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Leistungsstörungen und Haftung

  1. revFLect ist bei mangelhafter Lieferung oder Leistung wahlweise zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der mangelhaften Teile berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, hat der Kunde das Recht auf Rücktritt. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach drei Versuchen als endgültig fehlgeschlagen.

  2. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt - einschließlich Streiks - und aufgrund von Ereignissen, die revFLect die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat revFLect nicht zu vertreten. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die revFLect zur Erfüllung ihrer Pflichten nutzt. Der Kunde ist berechtigt, sollte eine Störung länger als 48 Stunden am Stück andauern, das monatliche Entgelt entsprechend zu mindern.

  3. Ist revFLect aufgrund einer Mängelmeldung tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Mangel nachweist, kann revFLect die Vergütung ihres Aufwands verlangen. revFLect kann Logfiles heranziehen, um den Nachweis zu erbringen, dass kein Mangel seitens revFLect vorgelegen hat.

  4. Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung gegen revFLect und ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Die Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. revFLect haftet bei leichter Fahrlässigkeit auch, wenn die Schäden durch seine Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. revFLect verpflichtet sich, den bei Vertragsabschluss bestehenden Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten. Die Haftung für Personenschäden sowie das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  5. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn der Mangel aufgrund einer Hard- oder Software entstanden ist, die der Kunde nutzt, wenn der Kunde veraltete Treiber verwendet oder das PC-System mit der Leistung von revFLect nicht kompatibel ist.

  6. Sollte bestimmte Software zur Programmierung von Homepages technisch veraltet sein, übernimmt revFLect keine Verantwortung dafür, dass die Homepages weiterhin im Internet ordnungsgemäß dargestellt werden können.

  7. Sollte das Telekommunikationsgesetz Anwendung finden, bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

  8. revFLect und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf eine rechtswidrige Nutzung des zur Verfügung gestellten Anschlusses beruhen. Erkennt der Kunde oder musste er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, muss er unverzüglich revFLect darüber in Kenntnis setzen.

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Datenschutz

  1. revFLect beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.

  2. revFLect speichert und verarbeitet die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen oder zu erhebenden personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Auftragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 (b) DSGVO.

  3. Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis der aktuellen Datenschutzgesetze. Der Kunde ist für die Verarbeitung von Daten in seinem Bereich selbst verantwortlich.

  4. Wenn ein Zugriff von revFLect auf personenbezogene Daten in Kundensystemen nicht ausgeschlossen werden kann, wird revFLect ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig. revFLect wird diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. revFLect wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner, soweit gemäß den einschlägigen Rechtsnormen notwendig, schriftlich vereinbaren.

  5. revFLect ist berechtigt, von den vom Kunden überlassenen Dateien und Unterlagen Arbeitskopien zu erstellen. Sämtliche der revFLect überlassenen Daten, Unterlagen und sonstigen Gegenstände, gleich welcher Art, sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Kunden herauszugeben. Das gleiche gilt für die von revFLect im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erbrachten Arbeitsergebnisse. Ein Zurückbehaltungsrecht – aus welchem Grund auch immer – ist ausgeschlossen.

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Salvatorische Klausel

  1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein bzw. werden oder lückenhaft sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt

  2. Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

  3. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden.

  4. Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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